Was ist eine Anklageschrift? – Definition, Inhalt & Aufbau | Fachanwalt

Was ist eine Anklageschrift? – Definition, Inhalt & Aufbau | Fachanwalt

Was ist eine Anklageschrift? – Definition, Inhalt und Aufbau

Kurzantwort für Eilige

Die Anklageschrift ist die formelle Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ein Strafverfahren vor Gericht zu bringen. Sie enthält den konkreten Tatvorwurf, die Beweismittel und das zuständige Gericht. Eine Anklageschrift ist keine Verurteilung – viele Verfahren enden auch nach Anklageerhebung noch mit einem Freispruch, einer Verfahrenseinstellung oder der Nichteröffnung des Hauptverfahrens. Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben, sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren.

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Was ist eine Anklageschrift? – Definition und Einordnung

Die Anklageschrift ist die formelle Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft nach dem Ermittlungsverfahren. Mit ihr erklärt die Staatsanwaltschaft, dass sie einen hinreichenden Tatverdacht bejaht – sie hält eine Verurteilung also für wahrscheinlicher als einen Freispruch (§ 170 Abs. 1 StPO).

Dieser Punkt wird häufig missverstanden: Die Anklageschrift ist eine Prognoseentscheidung, keine Vorverurteilung. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten – gilt bei dieser Entscheidung der Staatsanwaltschaft noch nicht. Er greift erst beim Gericht, wenn es über die Verurteilung entscheidet. Das bedeutet: Die Staatsanwaltschaft kann anklagen, obwohl erhebliche Zweifel bestehen – solange sie eine Verurteilung für überwiegend wahrscheinlich hält.

Mit der Zustellung der Anklageschrift ändert sich Ihr prozessualer Status: Aus dem „Beschuldigten“ des Ermittlungsverfahrens wird der „Angeschuldigte“ (§ 157 StPO). Dieser Statuswechsel markiert den Übergang vom polizeilich-staatsanwaltschaftlichen Verfahren in das gerichtliche Verfahren.

Einordnung im Strafverfahren

Jedes Strafverfahren durchläuft bis zu drei Phasen. Die Anklageerhebung steht am Übergang zwischen Phase 1 und Phase 2:

Das Ermittlungsverfahren (Phase 1) umfasst die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Anschließend folgt das Zwischenverfahren (Phase 2), in dem das Gericht die Anklage prüft. Wird die Anklage zugelassen, schließt sich das Hauptverfahren (Phase 3) mit der mündlichen Verhandlung und dem Urteil an.

Drei Ausgänge sind am Ende des Ermittlungsverfahrens möglich: Anklage, Strafbefehl oder Einstellung. Nur die Anklage führt zu einer Gerichtsverhandlung.

→ Den vollständigen Ablauf erläutert der Beitrag Vom Ermittlungsverfahren zur Anklage – der Ablauf des Strafverfahrens.


Gesetzliche Grundlage – § 200 StPO

Die formalen Anforderungen an die Anklageschrift sind in § 200 StPO geregelt. Der Gesetzestext ist für juristische Laien schwer verständlich – deshalb hier die wesentlichen Punkte aufgeschlüsselt:

§ 200 Abs. 1 StPO regelt, was der sogenannte Anklagesatz zwingend enthalten muss: die Bezeichnung des Angeschuldigten, die angeklagte Tat mit Angaben zu Zeit und Ort, die gesetzlichen Merkmale der Straftat, die angewandten Strafvorschriften und die Beweismittel.

§ 200 Abs. 2 StPO verlangt darüber hinaus eine zusammenhängende Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen. Bei Anklagen zum Strafrichter am Amtsgericht (Einzelrichter) kann dieser Teil entfallen.

Ergänzend geben die Nummern 110 bis 114 der Richtlinien für das Strafverfahren (RiStBV) den Staatsanwälten detaillierte Vorgaben zu Form und Inhalt der Anklageschrift. Diese Richtlinien sind zwar keine Gesetze, werden in der Praxis aber regelmäßig befolgt.


Was steht in einer Anklageschrift? – Inhalt im Detail

Der Anklagesatz – Kern der Anklageschrift

Der Anklagesatz besteht aus zwei Teilen:

Der abstrakte Anklagesatz benennt die Straftat in juristischer Fachsprache – etwa „des Diebstahls in einem besonders schweren Fall“ – und führt die angewendeten Strafvorschriften auf, beispielsweise §§ 242, 243 StGB.

Der konkrete Anklagesatz beschreibt die Tat als historisches Geschehen: Was soll wann, wo und wie passiert sein? Diese Beschreibung muss so genau sein, dass die angeklagte Tat von anderen Taten eindeutig abgrenzbar ist. Der konkrete Anklagesatz wird im Imperfekt formuliert – ein sprachliches Detail, das aber rechtliche Bedeutung hat.

Beweismittel

Die Anklageschrift muss die Beweismittel aufführen, auf die sich die Staatsanwaltschaft stützt. Das umfasst Zeugen (mit Namen), Sachverständigengutachten sowie Urkunden und Augenscheinsbeweise. Diese Auflistung ist für die Verteidigung von erheblicher Bedeutung, denn sie zeigt, worauf die Staatsanwaltschaft ihren Vorwurf gründet.

Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen

Dieser Teil ist umfangreicher als der Anklagesatz selbst. Er enthält eine zusammenhängende Darstellung der Ermittlungsergebnisse: Vorgeschichte der Tat, Tathergang, Folgen für Geschädigte, Verhalten des Beschuldigten nach der Tat und häufig auch Angaben zu Vorleben und Werdegang. Bei Anklagen zum Strafrichter (Einzelrichter am Amtsgericht) kann dieser Teil entfallen.

Weitere Pflichtangaben

Neben dem Anklagesatz enthält die Anklageschrift die vollständigen Personalien des Angeschuldigten, das zuständige Gericht, gegebenenfalls den Namen eines bereits bestellten Verteidigers und bei Bedarf Zeugenschutzregelungen nach § 68 StPO, durch die Adressen von Zeugen geschützt werden können.


Die zwei Funktionen der Anklageschrift

Die Anklageschrift erfüllt zwei unterschiedliche Funktionen, deren Unterscheidung für die Verteidigung von zentraler Bedeutung ist.

Informationsfunktion

Die Informationsfunktion dient dem Schutz des Angeschuldigten: Er soll genau wissen, was ihm vorgeworfen wird. Nur wer den konkreten Vorwurf kennt, kann sich dagegen verteidigen. Fehler bei der Informationsfunktion – etwa fehlende Beweismittel oder eine lückenhafte Darstellung der Ermittlungsergebnisse – sind in der Regel nicht verfahrenshindernd. Sie können aber einen Ansatzpunkt für die Verteidigung bieten.

Umgrenzungsfunktion

Die Umgrenzungsfunktion betrifft den Prozessgegenstand: Die Tat muss so genau beschrieben sein, dass klar ist, worüber das Gericht zu entscheiden hat. Das ist relevant für das Doppelbestrafungsverbot (ne bis in idem), die Verjährung und die Reichweite des Urteils. Fehler bei der Umgrenzungsfunktion können gravierende Folgen haben: Die Ablehnung der Verfahrenseröffnung ist möglich, und ein auf fehlerhafter Anklage beruhendes Urteil kann in der Revision erfolgreich angegriffen werden.

→ Ausführliche Informationen zu Fehlern in der Anklageschrift und deren Folgen: Fehler in der Anklageschrift – erkennen und nutzen

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Aufbau einer Anklageschrift – so ist sie gegliedert

Eine Anklageschrift folgt einem festen Aufbau, auch wenn es regionale Unterschiede gibt (die sogenannte „süddeutsche“ und „norddeutsche“ Fassung unterscheiden sich in der Reihenfolge einzelner Elemente, sind inhaltlich aber identisch):

  1. Rubrum – der Kopf mit Bezeichnung der Staatsanwaltschaft, Aktenzeichen, Ort und Datum
  2. Personalien des Angeschuldigten – Name, Geburtsdatum, Anschrift, Staatsangehörigkeit
  3. Haftvermerk (falls zutreffend) – bei Untersuchungshaft mit Haftprüfungstermin
  4. Einleitung des Anklagesatzes – die Formulierung „Die Staatsanwaltschaft … klagt an …“
  5. Abstrakter Anklagesatz – juristische Bezeichnung der Tat und angewendete Strafvorschriften
  6. Konkreter Anklagesatz – die Sachverhaltsdarstellung: Wer hat was wann wo getan?
  7. Beweismittel – Auflistung der Zeugen, Urkunden und Gutachten
  8. Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen – zusammenhängende Darstellung der Ermittlungen
  9. Abschlussformel – „Der Angeschuldigte wird aufgrund der angegebenen Beweismittel überführt werden.“

Wer erstellt und versendet die Anklageschrift?

Ein häufiges Missverständnis: Viele Betroffene nehmen an, die Anklageschrift komme direkt von der Staatsanwaltschaft. Tatsächlich wird sie von der Staatsanwaltschaft erstellt und beim zuständigen Gericht eingereicht. Zugestellt wird sie dem Angeschuldigten aber vom Gericht – nicht von der Staatsanwaltschaft.

Mit der Zustellung setzt das Gericht eine Frist zur Stellungnahme (§ 201 StPO). Innerhalb dieser Frist können Sie – oder besser: Ihr Verteidiger – Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens erheben und Beweisanträge stellen.


Welches Gericht ist zuständig? – Was das über die Straferwartung verrät

Die Zuständigkeit des Gerichts, an das die Anklage gerichtet ist, verrät, wie schwer die Staatsanwaltschaft den Fall einschätzt:

Gericht Straferwartung Besetzung
AG – Einzelrichter (Strafrichter) Bis 2 Jahre Freiheitsstrafe 1 Richter
AG – Schöffengericht 2–4 Jahre Freiheitsstrafe 1 Richter + 2 Schöffen
LG – Große Strafkammer Über 4 Jahre Freiheitsstrafe 2–3 Richter + 2 Schöffen
OLG Staatsschutzsachen Variierend

Wichtig: Die Gerichtszuständigkeit zeigt die Prognose der Staatsanwaltschaft. Ab einer Straferwartung von deutlich über sechs Monaten wird in der Regel ein Pflichtverteidiger bestellt. Aber die Straferwartung ist nicht die tatsächliche Strafe – die Verteidigung kann das Ergebnis erheblich beeinflussen.

→ Ausführlich dazu: Welche Strafe droht bei einer Anklage?
→ Zum Pflichtverteidiger: Pflichtverteidiger bei Anklage – Ihre Rechte und Möglichkeiten


Anklageschrift vs. Strafbefehl vs. Strafantrag – die Unterschiede

Anklageschrift vs. Strafbefehl

Anklageschrift Strafbefehl
Ziel Gerichtsverhandlung Schriftliches Verfahren ohne Verhandlung
Strafrahmen Unbegrenzt (je nach Delikt) Max. 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung
Delikte Verbrechen und Vergehen Nur Vergehen
Reaktion Stellungnahme / Einwendungen Einspruch (2 Wochen)
Signal StA schätzt den Fall ernst ein StA hält schriftliches Verfahren für ausreichend

Wenn die Staatsanwaltschaft statt eines Strafbefehls Anklage erhebt, bedeutet das in der Regel, dass sie den Fall ernster einschätzt oder eine höhere Strafe für angemessen hält. Gelegentlich kommt hinzu, dass die Beweislage unübersichtlich ist und die Staatsanwaltschaft möchte, dass das Gericht den Sachverhalt in einer mündlichen Verhandlung klärt – weniger aus Überzeugung, sondern weil sie selbst keine abschließende Einschätzung treffen will.

→ Alles zum Strafbefehl: strafbefehl-fahrerflucht.de

Anklageschrift vs. Strafantrag

Der Strafantrag ist die Erklärung eines Geschädigten, dass er die Strafverfolgung wünscht. Er ist bei sogenannten Antragsdelikten (etwa Beleidigung oder Hausfriedensbruch) zwingend erforderlich. Die Anklageschrift dagegen ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren vor Gericht zu bringen. Ohne wirksamen Strafantrag bei Antragsdelikten kann keine wirksame Anklage erhoben werden – ein wichtiger Verteidigungsansatz.


Prozessuale Wirkungen der Anklageerhebung

Die Anklageerhebung hat mehrere weitreichende rechtliche Wirkungen:

Der Zuständigkeitswechsel ist die wichtigste: Ab der Anklageerhebung hat das Gericht – nicht mehr die Staatsanwaltschaft – die Verfahrensherrschaft. Die Anklageerhebung unterbricht die Verjährung, was bei Delikten mit kurzen Verjährungsfristen bedeutsam sein kann. Der Verteidiger hat ab Anklageerhebung ein volles Akteneinsichtsrecht nach § 147 StPO. Und nach der Eröffnung des Hauptverfahrens kann die Staatsanwaltschaft weitere Taten nur noch unter den strengen Voraussetzungen der Nachtragsanklage (§ 266 StPO) in das Verfahren einbeziehen.


Was passiert nach Zustellung? – Das Zwischenverfahren

Nach der Zustellung der Anklageschrift beginnt das Zwischenverfahren. Das Gericht prüft eigenständig, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Sie erhalten eine Frist zur Stellungnahme – meist ein bis zwei Wochen. Innerhalb dieser Frist können formelle Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens erhoben und Beweisanträge gestellt werden. Es handelt sich dabei nicht um eine Ausschlussfrist: Sachvortrag, der die Verteidigung stützt, kann auch noch später – insbesondere in der Hauptverhandlung – eingeführt werden. Die Frist ist vor allem für förmliche Einwendungen gegen die Verfahrenseröffnung relevant.

Am Ende des Zwischenverfahrens steht entweder der Eröffnungsbeschluss (§ 203 StPO) – dann kommt es zur Hauptverhandlung – oder die Nichteröffnung (§ 204 StPO). Die Frist ist nicht zwingend: Ihr Verteidiger sollte eine Fristverlängerung beantragen und erst nach vollständiger Akteneinsicht reagieren.

→ Ausführlich: Das Zwischenverfahren und der Eröffnungsbeschluss
→ Sofortmaßnahmen: Anklageschrift erhalten – was tun?


Die Anklageschrift in der Hauptverhandlung

Die Anklageschrift spielt auch in der Hauptverhandlung eine zentrale Rolle. Sie wird zu Beginn der Verhandlung vom Staatsanwalt verlesen (§ 243 Abs. 3 StPO). Ab diesem Zeitpunkt bildet sie den Rahmen für die gesamte Beweisaufnahme: Das Gericht darf nur über das urteilen, was angeklagt ist. Eine Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts durch das Gericht ist zwar möglich (§ 265 StPO), aber nicht eine Änderung des Sachverhalts. Wird wegen einer nicht angeklagten Tat verurteilt, ist das Urteil angreifbar.


FAQ – Häufige Fragen zur Anklageschrift

Ist eine Anklageschrift schon eine Verurteilung?

Nein. Die Anklageschrift ist eine Prognoseentscheidung der Staatsanwaltschaft. Ein erheblicher Teil aller Anklagen endet nicht mit einer Verurteilung – durch Freispruch, Verfahrenseinstellung oder Nichteröffnung des Hauptverfahrens.

Wer schickt mir die Anklageschrift?

Das Gericht. Die Staatsanwaltschaft erstellt die Anklageschrift und reicht sie beim zuständigen Gericht ein. Das Gericht stellt sie Ihnen zu – mit einer Frist zur Stellungnahme.

Was bedeutet „hinreichender Tatverdacht“?

Die Staatsanwaltschaft hält eine Verurteilung für wahrscheinlicher als einen Freispruch. Das ist ein niedrigerer Maßstab als die „Überzeugung“ des Gerichts, die für eine Verurteilung erforderlich ist.

Kann die Anklageschrift fehlerhaft sein?

Ja. Formale Mängel – insbesondere bei der sogenannten Umgrenzungsfunktion – können zur Ablehnung der Verfahrenseröffnung oder in der Revision zur Aufhebung des Urteils führen. Deshalb sollte die Anklageschrift immer von einem Fachanwalt geprüft werden.

Was ist der Unterschied zwischen Angeschuldigtem und Angeklagtem?

Angeschuldigter ist, gegen wen eine Anklageschrift erhoben wurde. Angeklagter wird man erst mit dem Eröffnungsbeschluss durch das Gericht (§ 157 StPO).

Kann ich die Anklageschrift selbst lesen und verstehen?

Teilweise. Der konkrete Anklagesatz beschreibt den Sachverhalt meist verständlich. Die juristischen Feinheiten – Strafvorschriften, Beweismittel, die Bedeutung der Umgrenzungs- und Informationsfunktion – sollte ein Fachanwalt einordnen.

Wie lange habe ich nach Zustellung Zeit?

In der Regel ein bis zwei Wochen für eine Stellungnahme. Ihr Verteidiger kann eine Fristverlängerung beantragen, die in der Praxis regelmäßig gewährt wird.


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